UNSERE SPIELREGELN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(AGB) DER VELOKURIER BIEL/BIENNE GMBH



1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und der Velokurier Biel/Bienne GmbH (nachfolgend: Velokurier Biel) und gelten für die durch den Velokurier Biel erbrachten Leistungen national und international.

Sofern mit den vorliegenden AGB oder in einer besonderen Übereinkunft zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und dem Velokurier Biel nichts anderes geregelt ist, gelten für Leistungen schweizweit ausserhalb der Region von Biel die Bestimmungen der Swissconnect AG. Für internationale Transporte mit Kraftfahrzeugen gilt europaweit das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), für internationale Bahntransporte der Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) und für internationale Lufttransporte das Übereinkommen zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechtes (Montrealer Übereinkommen).

2. Leistung

Transportleistungen des Velokuriers Biel schliessen das Abholen, den Transport und die Zustellung der Sendung ein.

2.1 Von der Beförderung ausgeschlossene Güter

  • Gefahrgut gemäss ADR (Strassentransporte) bzw. RID (Schweizer Schienennetz) über der gesetzlichen Freigrenze (LQ).
  • Waren, deren Transport gesetzlich verboten ist.
  • Waren, die Personen verletzen oder Sachschäden verursachen können.
  • Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder militärische Geräte.
  • Für Sendungen schweizweit gemäss den AGB der Swissconnect AG, Punkt 3.4.

2.2 Lieferfrist

Der Transport erfolgt auf dem der bestellten Leistungsart angemessenen Transportweg zur Empfängerin/zum Empfänger und die Auslieferung je nach Leistungsart im Rahmen der gültigen Preisliste genannten Lieferfrist. Die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist damit nicht verbunden. Angaben zur Lieferfrist sind grundsätzlich unverbindlich.

3. Auftrag und Annullierung

Der Auftrag kann mündlich bzw. telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Velokurier Biel behält sich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere für Waren, deren Transport gesetzlich verboten ist oder Gefahrgut enthält (siehe 2.1), oder für Waren, die ausserhalb der Transportkapazität des Velokuriers Biel liegen. Der Velokurier Biel behält sich vor, Aufträge, die nach Erteilung des Auftrags annulliert werden, oder Leistungen, die aufgrund falscher Angaben entstehen, zu verrechnen.

4. Verpackung und Adressierung

Es ist Sache des Absenders, die Ware transportgerecht zu verpacken und vollständig und lesbar zu adressieren. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber hat explizit auf die Risiken besonders zeitkritischer Sendungen sowie auf Güter, die aufgrund ihrer Eigenschaften gar nicht oder nur unter besonderen Bedingungen angenommen werden, hinzuweisen, damit der Velokurier Biel besondere Sicherheits- und Kontroll-Massnahmen des Transports ergreifen kann.

5. Ablieferung und Unterschrift

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn der Velokurier Biel diese der Empfängerin/dem Empfänger gegen Unterschrift oder nach dem Gebot von Treu und Glauben übergeben hat. Die Empfängerin/Der Empfänger bestätigt hiermit, die Sendung unbeschädigt erhalten zu haben. Bei Transporten mit Swissconnect anerkennt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die durch den Velokurier Biel elektronisch erfassten Zustellereignisse als Nachweis für die erfolgte Zustellung. Die Sendung kann an einem vereinbarten Ort ohne Unterschrift deponiert werden, sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. die Empfängerin/der Empfänger dies erlaubt.

Nimmt die Empfängerin/der Empfänger das Transportgut nicht ab oder kann es aus einem anderen Grund nicht ausgeliefert werden, wird es nach Absprache und auf Kosten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu einem anderen Zeitpunkt zugestellt oder an den Absender zurückgesandt. Wird das Transportgut während des Transportes aus einem unvorhergesehenen Grund aufgehalten, so lagert es auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Der Velokurier Biel informiert in solchen Fällen umgehend und in jedem Fall die Auftraggeberin/den Auftraggeber.

6. Haftung

6.1 Haftungszeitraum

Der Velokurier Biel haftet ausschliesslich für Schäden, die zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Abgabe des Transportgutes beim Empfänger/bei der Empfängerin verursacht worden sind.

6.2 Haftungsausschluss

Von der Haftung ausgeschlossen sind:

  • Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung sowie Schäden am Transportgut, dessen besonders hohe Schadensanfälligkeit nicht deklariert worden ist.
  • Beschädigung an Gütern, die in verschlossenen Behältnissen transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte.
  • Sendungen, die auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Empfängers/der Empfängerin an einem zuvor bezeichneten Ort deponiert werden.
  • Elektrische oder magnetische Beschädigungen an elektronischen oder fotografischen Trägermaterialien irgendwelcher Art.
  • Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine, Schecks und Kreditkarten.
  • Schäden, deren Umstände dem Velokurier Biel nicht zuzurechnen sind, im Besonderen: Schäden aufgrund aussergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Umstände, z. B. bei Sturm, Schäden infolge höherer Gewalt, z. B. Krieg, und Schäden durch den Eingriff von hoher Hand, z. B. Beschlagnahmung durch den Zoll.
  • Schäden, die durch verspätete Ablieferung der Sendung entstehen, deren Ursache nicht im Einflussbereich des Velokuriers Biel liegt, zum Beispiel bei einem Streckenunterbruch im Schienennetz.

Der Velokurier Biel bemüht sich, bei Ereignissen aussergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Umstände, zum Beispiel Verspätungen im Zugsverkehr, dem Auftraggeber/der Auftraggeberin eine Alternativlösung mit neuen Konditionen anzubieten.

6.3 Haftungseinschränkung

Bei Schäden oder Verlust während des Transportes haftet der Velokurier Biel für den effektiven Material-Wert, maximal für CHF 2'000.– pro Sendung, bei Transporten mit Swissconnect maximal für CHF 1'000.– pro Sendung. Der Velokurier Biel lehnt Ersatzansprüche ab, die über die im Zusammenhang mit dem Transportauftrag zu erbringende Leistung hinausgehen.

7. Transportversicherung für Sendungen schweizweit (Swissconnect)

Die Swissconnect AG kann im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers den Abschluss einer Transportversicherung gegen Schäden oder Verluste am Transportgut besorgen, sofern dies die Auftraggeberin/der Auftraggeber ausdrücklich verlangt. Der maximal versicherbare Wert pro Sendung beträgt CHF 20'000. Vorbehalten bleibt in jedem Falle die Ablehnung eines Antrags durch den Versicherer (siehe AGB der Swissconnect AG, 4.4).

8. Besondere Geschäftsbedingungen für internationale Transporte europaweit

Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber bestätigt mit der Vorlage aller zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente, dass die Export- und Import-Informationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden entstehen, zum Beispiel weil erforderliche Ausfuhrdokumente fehlen, werden der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn diese/r sein Recht auf Ablieferung der Sendung geltend macht.

Den Katalog an Bestimmungen und Formalitäten zur Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat finden Sie auf der Website des deutschen Zolls.

9. Sorgfaltspflicht und Geheimhaltung

Der Velokurier Biel verpflichtet sich, die ihm im Rahmen seiner Arbeit überlassenen oder zugänglich gewordenen personen- und sachbezogenen Informationen des Kunden/der Kundin als vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt nach Beendigung des Auftrags und nach Auflösung der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Velokurier Biel bestehen.

Der Velokurier Biel ist für das Transportgut zwischen Übernahme und Abgabe desselben um grösstmögliche Sorgfalt bemüht und dafür verantwortlich, dass Daten und Material des Kunden/der Kundin weder Dritten zugänglich sind noch ohne das ausdrückliche Einverständnis des Auftraggebers gelagert, umgearbeitet, kopiert oder vernichtet werden. Der Velokurier Biel trifft hierzu die als zweckmässig erachteten Vorkehrungen.

10. Reklamation

Reklamationen über Beschädigung oder fehlende Teilstücke der Sendung müssen sofort und in Anwesenheit der Velokurierin/des Velokuriers auf der Lieferquittung vermerkt werden. Ein Schaden, der vom Empfänger nach der Erfüllung seiner Empfangsbestätigung festgestellt wird und äusserlich nicht zu erkennen war, muss dem Velokurier Biel bis an dem der Auslieferung der Ware folgenden Werktag mitgeteilt werden.

11. Preise

Es gelten die Preise, die der Velokurier Biel veröffentlicht hat, oder die Preise für Zusatzleistungen oder Leistungen, die ausserhalb des Standardangebotes vereinbart worden sind. Preise, die bei einer Bestellung auf velokurierbiel.ch berechnet werden, sind Grundpreise und bleiben bis zur Erfüllung der Leistung durch den Velokurier Biel ohne Gewähr. Bei erschwerten Transportbedingungen kann der Velokurier Biel Transportzuschläge erheben. Für Leistungen ausserhalb der Geschäftszeiten des Velokuriers Biel sowie an Sonn- und Feiertagen gelten spezielle Preise.

12. Bezahlung

Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin oder Dritte zahlen bar oder mit TWINT an die Velokurierin/den Velokurier oder erhält eine detaillierte Monatsrechnung aller innerhalb eines Kalendermonats erteilten Kurieraufträge, auf Wunsch mit der Kostenstelle oder Referenz. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, für Transporte mit Swissconnect innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum. Für Zahlungen ausserhalb dieser Frist fallen Mahngebühren und Verzugszinsen an. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin haftet im Zweifelsfall für den Gesamtaufwand, auch wenn bei der Auftragserteilung andere Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind.

13. Gültigkeit

Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin anerkennt die AGB. Sie sind für jeden Auftrag verbindlich. Die Haftung des Velokuriers Biel richtet sich nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über den Frachtvertrag.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Klagen ist Biel.

15. Schlichtungsstelle für das Postwesen

In Streitfällen zwischen Kunden und Anbietern von Postdienstleistungen (z. B. bei einer Schadenersatzforderung) kann die unabhängige Schlichtungsstelle für das Postwesen angerufen werden. Die Schlichtungsstelle ist bestrebt, einen Konflikt aussergerichtlich, rasch und mit geringem Aufwand für alle Beteiligten zu einer Lösung zu führen. Die Parteien sind durch den Schlichtungsentscheid nicht gebunden und können das Verfahren an ein Zivilgericht weiterziehen:

Ombud-PostCom
Postfach 243
3074 Muri
T +41 (0)31 951 02 07
F +41 (0)31 951 02 03
info@ombud-postcom.ch
www.ombud-postcom.ch

(Juli 2023)